Gewähltes Gremium der gesamten Elternschaft als ein wichtiges Bindeglied der Schulfamilie
Der Elternbeirat als gewähltes Gremium der gesamten Elternschaft ist ein wichtiges Bindeglied der Schulfamilie. Sein Ziel ist es dazu beizutragen, dass Schüler, Eltern und Lehrer in gegenseitigem Vertrauen zusammenarbeiten. Er hilft Schülern und Eltern, ihre Anliegen gegenüber der Schule zu vertreten, jedoch umgekehrt auch der Schule, ihre Anliegen den Eltern näher zu bringen.
1. Gesetzliche Grundlagen und die Rolle im Schulalltag
Die Aufgaben und Rechte des Elternbeirats sind im **„Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen“ (Bay EUG)** sowie in der **„Gymnasialen Schulordnung“ (GSO)** festgelegt. In der Realität ergeben sich seine Aufgaben aus den konkreten Anforderungen des Schulalltags und auch aus den Ideen der Elternbeirats-Mitglieder.
Um für offene Fragen Antworten zu finden, steht der Elternbeirat in ständigem Kontakt mit der Schulleitung und trifft sich regelmäßig im **Schulforum**. Das Schulforum eines bayerischen Gymnasiums setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: die Schulleitung, drei von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkräfte, der Elternbeiratsvorsitzende und zwei weitere vom Elternbeirat gewählte Elternbeiratsmitglieder, der Schülerausschuss (bestehend aus den drei Schülersprechern) und ein Vertreter des Schulaufwandsträgers.
Der Elternbeirat ist selbstverständlich Ansprechpartner für alle Eltern mit ihren Ideen und Sorgen. Er wirkt bei Entscheidungen der Schulleitung und des Lehrerkollegiums mit (nach den Vorschriften der GSO) und unterstützt Eltern auf Wunsch in Konfliktsituationen mit der Schule.
2. Finanzierung und übergreifende Vertretung
Wir finanzieren uns hauptsächlich durch den **Getränkeverkauf am Adventsbasar und dem Sommerfest.**
Um die Interessen der Eltern über unsere Schulgemeinschaft hinaus besser vertreten zu können, sind wir Mitglied in der **ARGE-München** (Arbeitsgemeinschaft der Elternbeiräte an den Gymnasien Münchens und Umgebung).
3. Beispiele für konkrete Projekte und Unterstützung
Diese Aktivitäten bilden den aktiven Beitrag des Elternbeirats zum Schulleben:- ✓ Förderung der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule
- ✓ Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrerschaft
- ✓ Ausrichtung eines Klassenelternsprecherabends (KES-Abend)
- ✓ Befragung der Eltern zu Interessen und Wünschen
- ✓ Beratung gemeinsam mit dem Förderverein über Förderung schulischer Projekte und Anschaffungen
4. Wahl des Elternbeirats
Gewählt wird der Elternbeirat alle zwei Jahre von den Erziehungsberechtigten der Schüler und Schülerinnen nach der Wahlordnung der GSO.